Eine Pastoralvereinbarung soll Auskunft über Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen, auf die sich die Kirchengemeinde für die zukünftige Arbeit im Pastoralen Raum verständigt hat, wiedergeben. Fragen wie „Wozu bist du da, Kirche im Pastoralen Raum XY?“ „Was sind unsere Visionen und Ziele für die Zukunft?“ werden somit von Arbeitskreisen erarbeitet und beantwortet. Bei Fertigstellung wird die Pastoralvereinbarung sowohl von verantwortlichen Haupt- und Ehrenamtlichen im Pastoralen Raum, als auch vom zuständigen Dechanten und vom Erzbischof des zuständigen Erzbistums unterzeichnet. Sie hat auf diese Weise verbindlichen Charakter und wird feierlich überreicht.
Umso erfreulicher ist es dann, wenn man von „hoher Stelle“ zu hören bekommt, dass die eigene Pastoralvereinbarung sich sehen lassen kann.

Pastoralvereinbarungen können nämlich wie trockene Geschäftsberichte aussehen, nicht zum Weiterlesen einladen und dadurch die schwer erarbeiteten Inhalte beeinträchtigen. Eine attraktiv gestaltete und gut strukturierte Pastoralvereinbarung kann hingegen sogar eine emotionale Verbindung zum Leser und zu den Gemeindemitgliedern aufbauen und somit die spätere Umsetzungsarbeit erleichtern.
Pastoralvereinbarungen können nämlich wie trockene Geschäftsberichte aussehen, nicht zum Weiterlesen einladen und dadurch die schwer erarbeiteten Inhalte beeinträchtigen. Eine attraktiv gestaltete und gut strukturierte Pastoralvereinbarung kann hingegen sogar eine emotionale Verbindung zum Leser und zu den Gemeindemitgliedern aufbauen und somit die spätere Umsetzungsarbeit erleichtern.
„medienstatt – die Werkstatt für Kommunikation“ durfte in diesem Zusammenhang die Pastoralvereinbarungen für die Pastoralverbunde Iserlohn und Dortmund erfolgreich umsetzen.
