Eine Pastoralvereinbarung soll Auskunft über Ziele, Schwerpunkte und Maßnahmen, auf die sich die Kirchengemeinde für die zukünftige Arbeit im Pastoralen Raum verständigt hat, wiedergeben. Fragen wie „Wozu bist du da, Kirche im Pastoralen Raum XY?“ „Was sind unsere Visionen und Ziele für die Zukunft?“ werden somit von Arbeitskreisen erarbeitet und beantwortet. Bei Fertigstellung wird die Pastoralvereinbarung sowohl von verantwortlichen Haupt- und Ehrenamtlichen im Pastoralen Raum, als auch vom zuständigen Dechanten und vom Erzbischof des zuständigen Erzbistums unterzeichnet. Sie hat auf diese Weise verbindlichen Charakter und wird feierlich überreicht.
weiterlesen